Die Gesellschaft für Comicforschung (ComFor) hat das Thema für die diesjährige Jahrestagung bekannt gegeben: Zwischen Reportagen, Dokumentationen und Biographien im Comic dreht sich diesmal alles um Comics, die einen faktualen Anspruch erheben oder wenigstens mit Genremarkern umgehen, die einen solchen Anspruch nahelegen. »»»»
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Auch in diesem Jahr wird es einen Studierendenkongreß im Fach Komparatistik geben. Unter dem Motto “Von Studierenden für Studierende” geht es von 6.-8. Mai 2011 in Bonn um die Spannungsfelder: Literatur und Mythos. »»»»
Daß Stilblütensammlungen und Anthologien nicht nur etymologisch verwandt sind, zeigt sich kaum irgendwo so deutlich wie bei den besten Spamtexten. »»»»
Auf der Webseite der Gesellschaft für Comicforschung beginnt heute eine kurze vierteilige Serie zu Comicbibliotheken in Deutschland. Ralf Palandt hat überaus verdienstreich kurze Informationen zu den drei wohl wichtigsten Anlaufstellen zusammengetragen. Die Serie beginnt hier und wird Ende der Woche abgeschlossen sein.
Diesmal nur ein Verweis auf meinen kurzen Beitrag auf der Seite der Gesellschaft zur Comicforschung zum wahrscheinlichen Ende der CCA, das wahrscheinlich nicht das Ende der Selbstverpflichtung zur textuellen Kontrolle bei amerikanischen Comic-Verlagen ist.
Der Verein Deutsche Sprache e.V. will, daß das Deutsche ins deutsche Grundgesetz aufgenommen wird. Nein, nicht als Sprache — denn in der deutschen Sprache ist das Grundgesetz bekanntlich jetzt schon verfaßt. Eine Sprache ist das Deutsche ja längst. Die vom VDS vorgeschlagene Verfassungsänderung aber würde es endlich zur Sprache der Bundesrepublik machen.
Das ist das Deutsche offenbar noch nicht. Es glaubt vielleicht, es wäre die Sprache der Bundesrepublik, und ich dachte es auch, aber damit das Deutsche so richtig deutsch wird, fehlt ihm was? »»»»
Ganz kurzer Lektürehinweis: Wem die Diskussion um verschiedene Modelle der Vorratsdatenspeicherung seit dem Vorschlag der Justizministerin vor wenigen Tagen ebenso undurchdringlich geworden ist wie mir, dem helfen vielleicht vor den vielen anderen diese beiden Posts ebenso wie mir weiter: »»»»
Das Institut für Deutsche Sprache in Mannheim ruft zur Teilnahme an einer Onlineumfrage auf, die Ansprüche an die Verwendung von Wörterbüchern im Netz untersuchen soll. »»»»
Eines der literaturwissenschaftlichen Interessen an textueller Kontrolle betrifft die Herstellung und Pflege von Textkonzepten durch die ihnen scheinbar äußerliche Rechtspflege. Mit den Urteilen des BGH zum Perlentaucher liegt nun im Volltext ein Stück juridischen Diskurses um textuelle Kontrolle vor, das einige Aufmerksamkeit genießt, in der Sache aber kaum überraschend ist: Der urheberrechtliche Streit ging um die Abstracts, die der Perlentaucher von Rezensionen in SZ und FAZ anfertigte und seinerseits weiterlizenzierte. Es bleibt nach dem Urteil für die urheberrechtliche Einschätzung von solchen Abstracts bei dem wesentlichen Kriterium der Schöpfungshöhe, so daß das Ausmaß der eigenen Formulierung im Gegensatz zur bloß kürzenden Bearbeitung einer Quelle darüber entscheidet, ob erst eine Zustimmung des Urhebers dieser Quelle eingeholt werden muß. Thomas Stadler hat das in seinem Kommentar aus juristischer Perspektive ausführlicher erklärt.
Ebensowenig überraschend und damit umso ergiebiger sind die Urteilstexte in den drei Aspekten ausgefallen, die für eine kulturwissenschaftliche Reflektion der juridischen Konstruktion von Texten und Urheberschaft entscheidend sein dürften: »»»»


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